Eine Wohnsitzbescheinigung ist ein juristisches Dokument, das Ihre aktuelle Wohnanschrift (dauerhaft oder vorübergehend) enthält. Das Dokument kann von der Einwanderungsbehörde in Ihrer Nähe oder von der Botschaft, die Ihren Heimatstaat vertritt, ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine TM30-Quittung keine Wohnsitzbescheinigung ist.
Die Aufenthaltsbescheinigung wird in erster Linie für den Kauf von Fahrzeugen und/oder für die Beantragung eines Führerscheins in Thailand benötigt, kann aber auch in einigen anderen rechtlichen Situationen erforderlich sein.
Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen und Gebühren für die Beantragung einer Aufenthaltsbescheinigung von der jeweiligen Botschaft abhängen können. Es wird dringend empfohlen, dass Sie sich direkt mit der Botschaft in Verbindung setzen, um genaue Einzelheiten über die Gebühren, die erforderlichen Unterlagen und die Verfahren zu erfahren.
Um eine Aufenthaltsbescheinigung der Einwanderungsbehörde beantragen zu können, müssen Sie mindestens einmal eine 90-Tage-Meldung abgegeben haben. Die Einwanderungsbehörde wird Sie nicht zur Beantragung einer Aufenthaltsbescheinigung zulassen, wenn Sie bei Ihrer letzten Einreise nie eine 90-Tage-Meldung abgeschlossen haben.
Erforderliche Dokumente für die "Aufenthaltsbescheinigung"
1. Residence Certificate Application Form in Thailand 2. Original passport (as well as a copy of the biodata page, current visa, most recent entry stamp, and TM.6 Card) 3. Receipt of 90-day Report Notification 4. A copy of your Address Notification Receipt (TM.30). 5. A copy of your house lease agreement and rental contract where you stay including: - A copy of ID/Passport (if a foreigner) of the landlord - A copy of the house registration book of the landlord - A copy of the title deed to confirm who is the owner required if the landlord is not a household 6. One passport-size photo (white background taken within 6 months)
Um eine Aufenthaltsbescheinigung zu beantragen, wenden Sie sich an die Einwanderungsbehörde, bei der Sie Ihre letzte 90-Tage-Meldung eingereicht haben. Bitte beachten Sie, dass jede Einwanderungsbehörde eine unterschiedliche Gebühr für die Bearbeitung erheben kann, die 10 bis 15 Arbeitstage dauern kann.
Nach erfolgreicher Einreichung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Quittung, die Sie bei der Abholung Ihrer Aufenthaltsbescheinigung mitbringen müssen. Sofern nicht anders angegeben, ist die Aufenthaltsbescheinigung 30 Tage lang gültig.
Die Aufenthaltsbescheinigung darf nicht kopiert werden. Wenn Sie eine andere Bescheinigung verwenden möchten, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.
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