April 6

Die offizielle Ankündigung der Test & Go-Regeln wird am 1. April 2022 in Kraft treten.

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Reisende werden in das Königreich einreisen können, ohne innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Ankunft einen negativen RT-PCR-Test vorweisen zu müssen.

Fotograf: Evan Krause | Quelle: Unsplash

Diese Informationen wurden zuletzt am 31. März 2022 aktualisiert.

Die folgenden Regeln treten am 1. April 2022 in Kraft und gelten auch für Reisende, die den TEST & GO Thailand Pass oder die Einreisebescheinigung beantragt oder erhalten haben und deren Ankunft ab diesem Datum geplant ist.

Einstiegspunkte:

  • Mit dem Flugzeug: Es gibt direkte internationale Flüge nach Don Mueang, Suvarnabhumi, Phuket, Krabi, Samui, Chiang Mai, U-Tapao und Hat Yai (neu) sowie spezielle Inlandsflüge.
  • Auf dem Landweg: Passieren Sie die Grenzkontrollstellen in Nong Khai, Udon Thani, Songkhla und Satun (neu).
  • Auf dem Wasserweg: Zu den förderfähigen Schiffen gehören private Yachten und Schiffe thailändischer Regierungsbehörden sowie thailändische Besatzungsmitglieder auf Frachtschiffen.

Anspruchsberechtigte Reisende / Länder:

  • Einreise auf dem Luft- und Wasserweg: Vollständig geimpfte thailändische Staatsbürger und ausländische Besucher aus allen Ländern/Territorien.
  • Einreise auf dem Landweg: Vollständig geimpfte thailändische Staatsbürger und ausländische Besucher aus den Nachbarländern, die über die wieder geöffneten Grenzkontrollstellen (Nong Khai, Udon Thani, Songkhla und Satun) einreisen.

Anforderungen vor der Einreise

Um nach Thailand einzureisen, müssen alle Besucher die folgenden Dokumente vorweisen:

1. Ein Thailand-Pass (über https://tp.consular.go.th/) für die Einreise auf dem Luft- und Landweg oder eine Einreisebescheinigung (über eine königlich-thailändische Botschaft/ein Generalkonsulat) für die Einreise auf dem Seeweg.

2. Eine Versicherungspolice mit einer Deckungssumme von mindestens 20.000 US-Dollar. Thais und ausländische Staatsangehörige, die durch das thailändische Gesundheitssystem abgedeckt sind, sind von dieser Anforderung befreit.

*TAT rät Reisenden, das Kleingedruckte einer COVID-19-Versicherung zu lesen, bevor sie diese abschließen. Schließlich sollte die Versicherung die Kosten für die Behandlung und andere medizinische Ausgaben im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion abdecken, wie z. B. stationäre Krankenhausaufenthalte, Krankenhausisolation, Hotelisolation oder damit verbundene Quarantäne. Die Versicherungspolice sollte auch die gesamte Dauer des Aufenthalts des Reisenden in Thailand abdecken, plus mindestens 10 zusätzliche Tage als Vorsichtsmaßnahme für den Fall, dass das zweite Testergebnis positiv ausfällt.

3. Ein Nachweis über die Vorauszahlung für eine Übernachtung in einem staatlich anerkannten Hotel wie SHA Extra Plus (SHA++) an Tag 1, der auch die Kosten für zwei COVID-19-Tests enthalten sollte: einen RT-PCR-Test bei der Ankunft (Tag 0-1) und einen Antigen-Selbsttest an Tag 5.

4. COVID-19-Impfbescheinigung

  • Alle Personen über 18 Jahre müssen mindestens 14 Tage vor der Reise nach Thailand mit einem zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 geimpft sein.
  • Unbegleitete Minderjährige zwischen 12 und 17 Jahren, die nach Thailand reisen, müssen mindestens 14 Tage vor der Abreise mit mindestens einer Dosis eines zugelassenen Impfstoffs geimpft werden. Diese Anforderung gilt nicht für diejenigen, die mit ihren Eltern reisen.
  • Reisende unter 12 Jahren, die von ihren Eltern begleitet werden, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
  • Alle Passagiere an Bord müssen vollständig geimpft sein, mit Ausnahme der Passagiere unter 18 Jahren, die von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten begleitet werden.
  • Reisende mit einer früheren COVID-19-Infektion, die nach der Infektion mindestens eine Dosis eines zugelassenen Impfstoffs erhalten haben, müssen eine ärztliche Bescheinigung über die Genesung von COVID-19 vorlegen.

5. COVID-19 Einziehungsbescheinigung

  • Reisende, die innerhalb der letzten 14 Tage bis drei Monate an einer COVID-19-Infektion erkrankt sind und nach der Infektion keinen Impfstoff erhalten haben, müssen eine ärztliche Bescheinigung über die Genesung von COVID-19 vorlegen.

Anforderungen bei der Ankunft / während des Aufenthaltes

1. Alle Besucher müssen sich einer Einreisekontrolle unterziehen, bei der auch die Körpertemperatur überprüft wird, und dem Beamten der Einwanderungs-/Gesundheitskontrolle die erforderlichen Dokumente vorlegen.

  • Ankünfte mit Direktflügen zu Thailands internationalem Flughafen sowie Ankünfte mit inländischen Anschlussflügen, entweder an der ersten Einreisestelle vor dem Einsteigen in den Transitflug oder am Zielflughafen.
  • Außerdem an der Einreisestelle für Land- und Seeanreisen.

2. Begeben Sie sich zu der im Voraus vereinbarten Unterkunft oder medizinischen Einrichtung für den RT-PCR-Test an Tag 1. Die Fahrt muss in einem vorher vereinbarten Fahrzeug auf einer vorher festgelegten Route in höchstens 5 Stunden erfolgen. Anschließend müssen alle Besucher im Hotel auf die Testergebnisse warten. *Für Kinder unter sechs Jahren, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, sind Speicheltests möglich.

  • Reisende, deren Testergebnisse negativ sind, können sich in Thailand frei bewegen, erhalten jedoch ein Antigen-Selbsttest-Kit für einen Selbsttest am fünften Tag und müssen das Ergebnis über die MorChana-Anwendung oder eine andere angegebene Anwendung melden/aufzeichnen.
  • Reisende mit positiven Testergebnissen werden gemäß dem thailändischen Gesetz über übertragbare Krankheiten (B.E. Nr. 2558 (2015)) an eine angemessene medizinische Behandlung überwiesen. Die Kosten müssen durch die vorgeschriebene Versicherung gedeckt werden, bei ausländischen Reisenden auf eigene Kosten, oder durch die thailändische Krankenversicherung und die Krankenversicherung für berechtigte ausländische Staatsangehörige im Ausland.
  1. Je nach ihrem Gesundheitszustand wird ihnen empfohlen, entweder in der Isolation eines Krankenhauses oder in der Isolation der Gemeinde behandelt zu werden.
  2. Sie müssen mindestens 10 Tage lang in ihrer Unterkunft bleiben, während sie medizinisch behandelt werden. Sie dürfen ihre Unterkunft nur verlassen, wenn dies unbedingt erforderlich ist, und müssen den zuständigen Beauftragten für die Kontrolle übertragbarer Krankheiten benachrichtigen.
  3. Sobald sie sich von COVID-19 erholt haben, wird ihnen eine ärztliche Genesungsbescheinigung ausgestellt.

3. Thailand-Reisenden wird empfohlen, sich strikt an die üblichen Hygienemaßnahmen zu halten, z. B. in der Öffentlichkeit einen Mundschutz zu tragen, Handhygiene zu betreiben (Waschen mit Wasser und Seife oder Verwendung von Handdesinfektionsmitteln) und einen Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen einzuhalten.

*Reisende, die COVID-ähnliche Symptome aufweisen, sollten sich testen lassen. Ist der Test positiv, müssen sie einen Arzt aufsuchen.

4. Alle Reisenden müssen die MorChana-Anwendung herunterladen und installieren und sie für die COVID-19-Vorsorgemaßnahmen und zur Aufzeichnung des Selbst-ATK-Ergebnisses an Tag 5 stets eingeschaltet lassen.

  • *Die Selbst-ATK am 5. Tag ist nicht erforderlich, wenn der Aufenthalt des Reisenden weniger als 5 Nächte beträgt oder wenn sein geplantes Ausreisedatum aus Thailand am 5. Tag oder früher liegt. Beabsichtigt der Reisende beispielsweise, drei Tage in Thailand zu bleiben, braucht er das Ergebnis der Selbst-ATK nicht zu melden, sondern muss sofort in ein anderes Land abreisen. Je nach Fluggesellschaft und endgültigem Reiseziel kann der Reisende jedoch aufgefordert werden, einen weiteren Test durchzuführen.

Abflugverfahren Inland/Ausland

Ausreise im Inland: Reisende müssen den Nachweis erbringen, dass ihr RT-PCR-Testergebnis von Tag 1 negativ war.

Internationale Abreise: Unabhängig vom Abreiseort liegt es in der Verantwortung der Reisenden oder ihrer Organisationen, sicherzustellen, dass die Reisenden die Anforderungen des jeweiligen internationalen Reiseziels erfüllen.

Quelle: TAT NEWS




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